News 2023

Mandantenrundschreiben 2023 2024

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Im Mandantenrundschreiben werden unsere Mandanten umfassend zu wichtigen Gesetzesänderungen, grundsätzlichen Regelungen und Entscheidungen informiert. Einige wichtige Informationen zusammengefasst:

Die verlängerten Abgabefristen der Steuererklärungen schmelzen sukzessive ab. Für nicht beratene (in Klammern: beratene) Steuerpflichtige gelten folgende Fristen der jeweiligen Veranlagungsjahre:

2021: 31. Oktober 2022 (31. August 2023)

2022: 02. Oktober 2023 (31. Juli 2024)

2023: 02. September 2024 (02. Juni 2025)

2024: 31. Juli 2025 (30. April 2026)

2025: 31. Juli 2026 (01. März 2027)

Geschenke an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde

Arbeitnehmer

Gelegenheitsgeschenke mit besonderem Anlass: Können bis € 60 (einschließlich Umsatzsteuer) steuerfrei gewährt werden und auch mehrmals im Jahr ausgeschöpft werden (bspw. Geburtstag, Verlobung, Einschulung)

Geschenke ohne Anlass: Es gilt die Sachbezugsgrenze von € 50 einschl. Umsatzsteuer. Sie betreffen Zusatzleistungen an Arbeitnehmer wie Tankgutscheine, Essensgutscheine, Jobtickets.

Geschäftsfreunde:

Ab 2024 können Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden bis € 50 (bisher € 35) steuerlich geltend gemacht werden. Verpackungs- und Versandkosten werden nicht angesetzt.

Hinweis: Gegenstände, die aus ausschließlich beruflich, genutzt werden können (z.B. eine Spezialwerkzeug für einen Handwerker) können auch oberhalb der € 50 abgezogen werden.

Versteuerung bei dem Beschenkten:

Oberhalb der 10-EUR-Grenze sind Zuwendungen grundsätzlich als geldwerte Vorteile zu versteuern. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn der Schenker von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung Gebrauch gemacht hat. Durch die Pauschalversteuerung wird der Zuwendungsempfänger aus der Steuerschuldnerschaft entlassen.

Häusliches Arbeitszimmer und Home-Office ab 2023 - folgende Fälle werden ab dem Veranlagungsjahr 2023 unterschieden:

Häusliches Arbeitszimmer (kein Durchgangszimmer, keine Privatnutzung):

  • Beispiel Rechtsanwalt, der ausschließlich im häuslichen Arbeitszimmer arbeitet: Ist der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung im Arbeitszimmer und es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung können die tatsächlichen Kosten unbegrenzt oder die Pauschale von € 1.260 ohne Kostennachweis angesetzt werden
  • Beispiel Lehrer: Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, aber der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet sich nicht im Arbeitszimmer. Eine Jahrespauschale von € 1.260 wird gewährt.

Tagespauschale / Home-Office

€ 6,00 werden je Kalendertag für maximal 120 Tage (= € 1.260 im Jahr) als Tagespauschale gewährt wenn:

  • Die betriebliche/ berufliche Tätigkeit an diesen Tagen überwiegend von zuhause ausgeübt wird (Home-Office)
  • Dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hierfür muss die Tätigkeit nicht überwiegend auch von zuhaue ausgeübt werden (Lehrer ohne häusliches Arbeitszimmer, die zuhause den Unterricht vorbereiten

Mandantenrundschreiben 2023 2024

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Datum:
2.12.2023