Steuer-News

Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen bis zum 31. August 2023

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Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten wird bis zum 31.8.2023 verlängert. Bisher galt, dass die Einreichung bis zum 30.6.2023 erfolgen muss.

Der Aufwand der Erstellung der Schlussabrechnungen ist für alle Steuerberater mit hohem Aufwand verbunden. Ein Grund sind nach wie vor die FAQ’s, die explizit Grundlage der Berechnung sein sollen und an vielen Stellen unklar sind. Insofern gibt die Fristverlängerung Erleichterung, verringert aber die Arbeit nicht.

Dazu kommt, dass nach der Abgabe häufig Rückfragen kommen, die auch innerhalb weniger Tage zu beantworten sind. Hierauf sollte jeder Mandant und Berater gefasst sein.

Die Rückfragen sind nicht nur aufwendig, sondern auch frustrierend: Eigentlich sollte doch der Prozess, dass der Steuerberater zwingend zur Prüfung der Richtigkeit der Zahlenangehalten ist, die nötige Bestätigung an die Bewilligungsstellen darstellen. Dieses Vertrauen an den Steuerberater scheint angesichts der zahlreichen Rückfragen und kleinteilige Prüfung seitens der Bewilligungsstellen nur mangelhaft vorhanden zu sein. Zu guter Letzt fällt die Fristverlängerung auf das Datum der Abgabe der Steuererklärungen 2021.

Wir geben daher unser Bestes, trotz Fristverlängerung möglichst zeitnah alle Schlussabrechnungen abzuschließen um auch Ihnen auch einen doppelten Zeitdruck Ende August zu ersparen.

Datum:
24.6.2023