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Mandantenrundschreiben 2025/2026

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Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

Wir haben die wichtigsten Punkte aus dem aktuellen Rundschreiben für Sie zusammengefasst:

1. Informationen für Privatpersonen und Arbeitnehmer

  • Steuererklärungsfristen: Die verlängerten Abgabefristen bleiben bestehen. Für das Steuerjahr 2024 endet die Frist für nicht beratene Steuerpflichtige am 31.07.2025, für beratene Mandanten am 30.04.2026.
  • Digitaler Steuerbescheid: Ab 2026 wird die elektronische Bekanntgabe von Bescheiden ohne vorherige Einwilligung zum Regelfall. Ein Widerspruch zugunsten der Papierform ist jedoch weiterhin möglich.
  • Familie: Das Kindergeld steigt ab 2026 auf 259 € pro Kind. Der steuerliche Grundfreibetrag wird für 2025 auf 12.096 € und für 2026 auf 12.348 € angehoben.

2. Informationen für Unternehmer und Arbeitgeber

  • E-Rechnung: Seit dem 01.01.2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Achten Sie auf die Übergangsregelungen bis 2028 für den Versand sonstiger Rechnungsformate (z. B. PDF).
  • Mindestlohn & Sozialversicherung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 € pro Stunde. Entsprechend passt sich auch die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs an.
  • Investitionsanreize: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 30.06.2025 und dem 01.01.2028 angeschafft werden, ist wieder eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % möglich.

3. Fokus Kapitalgesellschaften

  • Anhebung der Schwellenwerte: Durch neue Größenklassen im Handelsrecht werden viele Unternehmen als „kleiner“ eingestuft, was zu Erleichterungen bei der Offenlegung und Prüfungspflicht führt.
  • E-Bilanz: schäftsjahr 2024 müssen der E-Bilanz zusätzlich unverdichtete Kontennachweise beigefügt werden
Mandantenrundschreiben 2025/2026
Datum:
22.12.2025