Das Gericht hat entschieden

Vorsteuerabzug für Ärzte und Heilberufler

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Unternehmer, beispielsweise Ärzte oder andere Heilberufler, die nur steuerfreie Umsätze ausführen, können die Vorsteuer für ihre Investitionen, sei es der betriebliche PKW oder ein teures MRT-Gerät, nicht geltend machen. Das sind hohe Kosten, bei denen allein die Vorsteuer vier- bis fünfstellig sein kann.

Der BFH hat sich jetzt zugunsten dieser Personen zu dem sogenannten Ehegatten-Vorschaltmodell geäußert. Hier kann die Vorsteuer auf die Investition geltend gemacht werden, obwohl der Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Im vom BFH entschiedenen Fall handelte es sich um einen PKW, den die Ehefrau erwarb und an Ihren Unternehmer-Ehemann überlass. Die Überlassung erfolgte in Form eines Leasings zu marktüblichen Konditionen über 36 Monate unter Ausweis der Umsatzsteuer. Durch den Erwerb und die Vermietung des PKWs begründete die Ehefrau eine Unternehmereigenschaft und war damit zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Die Vermietung verhindert allerdings die Versteuerung der Privatnutzung nicht. Im vorliegenden Fall nutzte die Ehefrau den PKW geringfügig auch privat und muss diese in Form der 1 % Methode oder mit Hilfe eines Fahrtenbuches versteuern.

Das BFH gewährte den Vorsteuerabzug allerdings unter der Voraussetzung, dass die Ehefrau die Investition aus eigenen Mitteln finanzieren kann und hierfür nicht auf die Mittel des Unternehmer-Ehegatten angewiesen ist.

Was ist der Vorteil? Es handelt sich letztlich um einen zeitlichen Liquiditätsvorteil, eine Art Stundung: Die Vorsteuer auf die Investition wird beim Kauf erstattet, mit dem Geld kann also gearbeitet werden. Die laufende Mietzahlung unterliegt dann zwar der Umsatzsteuer bei der Ehefrau, aber eben jeweils nur bei Fälligkeit der einzelnen Raten.

Alternativ bietet sich aber auch das Leasingmodell für den Unternehmer selbst an, bei dem die Geräte nicht erworben sondern direkt geleast werden. Das erspart komplizierte Gestaltungsmodelle und hat hierzu keinen Nachteil, eventuell kann das Gerät nach Ablauf der Leasingzeit sogar günstig erworben werden.

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Datum:
24.6.2023