Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
die Corona Krise erfordert neben persönlichen Einschränkungen und Maßnahmen auch dringende wirtschaftliche Maßnahmen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen ins Leben gerufen, welches auf 4 Säulen basiert (siehe Link unten):
Nach unserer Erfahrung und den bisherigen Anfragen sind die Punkte 1. und 2. zunächst diejenigen, die es mit hoher Dringlichkeit zu bearbeiten gilt.
Zum Thema Kurzarbeit entwickeln wir zur Zeit ein schlankes Konzept, um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern.
Was die steuerliche Liquiditätshilfe betrifft, so stellen wir gern alle Stundungs- und Herabsetzungsanträge, die Sie zukünftig belasten werden.
Sofern Sie schon jetzt absehen können, dass Tilgungsvereinbarungen für Darlehen nicht eingehalten werden können, empfehlen wir die Kontaktaufnahme zum Kreditinstitut. Wir haben die Erfahrung aus dem Mandantenkreis, dass eine Tilgungsaussetzung offensichtlich unkompliziert möglich ist.
Es ist uns ein großes Anliegen, Sie in dieser Krisenzeit zu unterstützen.
Wir haben deshalb alle anderen Aufträge, die nicht zeiteilig sind, in der Priorität hinten angestellt. Hierfür bitten wir herzlich um Ihr Verständnis.
Wir sind bestrebt, auf unserer Homepage auf aktuelle Entwicklungen hinzuweisen.
Lassen Sie uns wissen, wie wir Sie unterstützen können.
Wir sind für Sie da!
Insbesondere jetzt.
Mit herzlichen Grüßen
Sandra Petersen & Arved Kröger
Link zum Artikel des Bundesministeriums für Finanzen