Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 werden Sanierungsmaßnahmen bei zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Zeitraum 2020-2029 steuerlich gefördert:
Die tarifliche Einkommensteuer wird um 20 % der Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen ermäßigt, verteilt auf 3 Jahre.
Die geförderten Aufwendungen sind auf 40.000 € begrenzt, somit sind maximal Sanierungsmaßnahmen von 200.000€ pro Objekt gefördert.
- Eigentum (kein Mietverhältnis)
- Zu eigenen Wohnzwecken genutzt
- Objekt ist älter als 10 Jahre
- Keine Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen (das Arbeitszimmer ist damit nicht begünstigt!)
- Keine außersteuerliche Förderung (KfW-/ BAFA-Förderungen)
- Durchführung durch ein Fachunternehmen, die Mindestanforderungne der ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung) sind einzuhalten
Gefördert sind die abschließend aufgezählten Maßnahmen, hierzu gehören insbesondere:
- Wärmedämmung
- Erneuerung Fenster / Außentüren
- Lüftungsanlage
- Erneuerung Heizungsanlage oder Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Digitale Systeme zur energetischen Verbrauchtsoptimierung
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Wir beraten Sie gerne.
Kröger & Petersen