Steuerersparnis

Energieeffizienz steigern im Wohngebäude - steuerliche Förderung durch § 35c EStG

Client:
This is some text inside of a div block.

Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 werden Sanierungsmaßnahmen bei zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Zeitraum 2020-2029 steuerlich gefördert:

Die tarifliche Einkommensteuer wird um 20 % der Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen ermäßigt, verteilt auf 3 Jahre.

Die geförderten Aufwendungen sind auf 40.000 € begrenzt, somit sind maximal Sanierungsmaßnahmen von 200.000€ pro Objekt gefördert.

  • Eigentum (kein Mietverhältnis)
  • Zu eigenen Wohnzwecken genutzt
  • Objekt ist älter als 10 Jahre
  • Keine Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen (das Arbeitszimmer ist damit nicht begünstigt!)
  • Keine außersteuerliche Förderung (KfW-/ BAFA-Förderungen)
  • Durchführung durch ein Fachunternehmen, die Mindestanforderungne der ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung) sind einzuhalten

Gefördert sind die abschließend aufgezählten Maßnahmen, hierzu gehören insbesondere:

  • Wärmedämmung
  • Erneuerung Fenster / Außentüren
  • Lüftungsanlage
  • Erneuerung Heizungsanlage oder Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Digitale Systeme zur energetischen Verbrauchtsoptimierung

Sie haben Fragen hierzu? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

Kröger & Petersen

Datum:
10.10.2022