Die Preise an der Supermarktkasse steigen und steigen, aber die Gehälter nicht?
Zum Ausgleich der steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise können seit dem 26.10. befristet - und freiwillig - bis zum 31.12.2024 Sonderzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.
Begünstigt sind sowohl Auszahlungen als auch Sachbezüge bis 3.000 EUR. Die Auszahlung ist auch über den Zeitraum bis zum 31.12.2024 in Raten möglich.
Wichtig: Die Prämie muss
gezahlt werden.
Der Höchstbetrag von 3.000 EUR gilt pro Arbeitnehmer, unabhängig ob Voll- oder Teilzeit oder geringfügig entlohnte Beschäftigte und pro Beschäftigungsverhältnis.