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Verfahrensdokumentation - GoBD konform, sicher, digital

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Verfahrensdokumentationen - Sicher in die Betriebsprüfung und effizient eigene Prozesse optimieren in 30 Minuten

Die Verfahrensdokumentation wird vermehrt in Betriebsprüfungen  angefragt und hat für die eigenen Prozesse große Vorteile. Mittels unseres  kurzen Fragebogens kann schnell eine individualisierte und umfassende  Verfahrensdokumentation entwickelt werden, die alle Anforderungen erfüllt und  auch sonst viele  Vorteile hat:

Rechtssicherheit  & GoBD-Konformität

Die GoBD - konforme Verfahrensdokumentation erfüllt formelle Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit.

     

Dokumentation der  Prozesse

Sie...

  • reduziert erheblich das Risiko, dass das Finanzamt       Buchführungsunterlagen verwirft oder Zuschätzungen vornimmt.
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  • zeigt, dass das Unternehmen organisatorisch gut       aufgestellt ist und interne Kontrollen implementiert sind.
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Absicherung  beim ersetzenden Scannen

Eine Verfahrensdokumentation ist Pflichtvoraussetzung,  damit Papierbelege nach dem Scannen vernichtet  werden dürfen. Sie dokumentiert den gesamten Scanprozess (Posteingang →  Prüfung → Scan → Archivierung), was die Beweiskraft digitaler Belege  sicherstellt.

So minimiert sie  Risiken bei Betriebsprüfungen!

 

Schutz  vor formellen Beanstandungen

Bei fehlender oder  lückenhafter Verfahrensdokumentation kann der Prüfer formelle Mängel  feststellen → Risiko von Hinzuschätzungen.

 

Effizienz  & Prozessoptimierung - Grundlage für Digitalisierung

Prozesse werden klar  beschrieben, Rollen definiert, Fehlerquellen identifiziert.

Das erleichtert Standardisierung, Schulung neuer Mitarbeitender,  Übergaben und Qualitätsmanagement.

Schließlich  unterstützt es den Umstieg auf digitale Workflows (DATEV Unternehmen Online  etc.).

 

Beweissicherung  bei Streitfällen

Dokumentierte Prozesse  dienen als Nachweis zur Ordnungsmäßigkeit – etwa wenn ein Lieferant  behauptet, eine Rechnung sei nicht angekommen oder falsch verarbeitet worden.

 

Entlastung  der Geschäftsleitung

Die Verantwortung für  ordnungsgemäße Buchführung liegt § 41 AO / § 238 HGB bei der  Geschäftsleitung, aber durch dokumentierte Prozesse kann die Leitungspflicht  nachweisbar erfüllt oder erleichtert werden.

 

Risikomanagement  & Transparenz

Klare Darstellung von  internen Kontrollen (Vier-Augen-Prinzip, Berechtigungen, Archivierungsregeln)  - Compliance Risiken werden minimidert.

 

Wettbewerbsvorteil  & Professionalität

Eine vollständige  Verfahrensdokumentation zeigt moderne, sichere, digitale Arbeitsweise. Sie  erleichtert die Zusammenarbeit mit Banken, Wirtschaftsprüfern und  Förderstellen.

Wir bieten einmalige Unterstützung bei der Erstellung sowie Bereitstellung des Fragebogens an und darüber hinaus jährliches Aktualisierungen an neue Prozesse und gesetzliche Anforderungen.

Sprechen Sie uns an.

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